- Fördergeld-Hotline 06190 / 9263 - 400
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Wer die Anschaffung einer KWK-Anlage bis 20 kWel oder einer Brennstoffzellen-Heizung plant, kann den FördermittelService "stromerzeugende Heizung" nutzen, um sich die Zuschüsse schnell und einfach zu sichern. Unser Service ist auf die hohen Anforderungen des KfW-Programms 433 und der Mini-KWK-Förderung vom BAFA, deren Zugangsvoraussetzungen, Beschränkungen und Antragsverfahren zugeschnitten.
Unser versiertes FördermittelService-Team prüft Handwerksangebote auf Zuschüsse, gibt wichtige Hinweise zur Optimierung und ermittelt die maximale Fördersumme.
Wir stellen alle notwendigen Unterlagen zum Förderantrag bereit und geben hilfreiche Tipps, was bei der Antragstellung und beim Einbau zu beachten ist. Nach Inbetriebnahme kann der Verwendungsnachweis zur problemlosen Auszahlung der Fördergelder beim FördermittelService angefordert werden.
Betreiber von KWK-Anlagen können von weiteren finanziellen Vorteilen profitieren.
Download Checkliste zum FördermittelService "stromerzeugende Heizung"
2 Checkliste ausfüllen, unterschreiben und zusammen mit dem Heizungsangebot vom Fachhandwerker beim FördermittelService einreichen.
Bitte beachten Sie, dass die Fördermittelanträge vor Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrages gestellt werden müssen und die geplante Anlage beim Fördergeber gelistet sein muss.
Für eine Brennstoffzellenheizung kann ein Investitionszuschuss im KfW-Programm "Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Brennstoffzelle" beantragt werden. Je nach elektrischer Leistung werden für eine Brennstoffzelle zwischen 7.050 und 28.200 Euro, jedoch maximal 40 % der Kosten bezuschusst.
Die Anschaffung eines Mini-BHKW (bis 20 kWel) wird mit dem Mini-KWK-Zuschuss gefördert. Je nach elektrischer Leistung werden für die Förderung gelistete Anlagen mit mindestens 1.900 € Basisförderung bezuschusst. Für energieeffiziente Anlagen wird zusätzlich ein Wärmeeffizienzbonus ausgezahlt.